Ganzheitliche Stimmtherapie (Logopädie)
Behandlung aller Stimmstörungen
- Leiden Sie häufig an Halsschmerzen oder Heiserkeit?
- Geht Ihnen beim Sprechen oder Singen die Luft aus?
- Müssen Sie sich häufig räuspern oder husten Sie oft?
- Können Sie nicht so laut sprechen oder rufen wie Sie wollen?
In meiner Praxis werden alle gängigen Stimmstörungen (Dysphonien) von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen behandelt. Voraussetzung für eine stimmtherapeutische Behandlung (Logopädie) ist eine ärztliche Heilmittelverordnung bzw. ein vorliegendes Privatrezept von einem Facharzt (s.u.).
Die Methode Schlaffhorst-Andersen eignet sich sehr gut für die Stimmtherapie, da sie ganzheitlich arbeitet und Atmung, Körperhaltung und Bewegung in die Stimmarbeit einbezieht.
Stimmstörungen bei Kindern und Jugendlichen
- Funktionelle Stimmstörungen (z.B. durch falschen Gebrauch)
- Organisch bedingte Stimmstörungen
Stimmstörungen bei Erwachsenen
- Funktionelle Stimmstörungen (z.B. durch falschen Gebrauch)
- Organisch bedingte Stimmstörungen (angeboren oder nach einer Operation, einem Unfall oder einem Schlaganfall)
- Störungen der Singstimme
Zu den Kosten
Privatpatienten
Privatpatienten können die Therapiekosten für eine ärztlich verordnete Behandlung bei Ihrer Privatversicherung bzw. bei der Beihilfe einreichen. Die Kostenübernahme ist abhängig von dem jeweiligen Anbieter und Ihrem versicherten Tarif. Informationen zur Höhe der Kostenerstattung erhalten Sie von Ihrer Krankenversicherung oder der Beihilfe.
Gesetzliche Krankenkassen
Da ich als Heilmittelerbringer von den gesetzlichen Krankenkassen zugelassen bin, kann die Behandlung bei Vorlage einer Heilmittelverordnung bei gesetzlich Versicherten unter 18 Jahren von der Krankenkasse übernommen werden. Erwachsene zahlen in der Regel eine Zuzahlung von 10 Euro pro Rezept sowie je nach Kasse einen Eigenanteil von ca. 10% der Therapiekosten (bei den meisten gesetzlichen Kassen 6,77 € pro Sitzung à 45 min. / Erstgespräch bzw. Erstdiagnostik einmalig 11,08 €).
Aussteller für Heilmittelverordnungen / Rezepte
Heilmittelverordnungen bzw. Rezepte für Stimmtherapie können z.B. von folgenden Fachärzten ausgestellt werden:
- Fachärzte für Allgemeinmedizin
- Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin
- Fachärzte für Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde (HNO)
- Fachärzte für Phoniatrie und Pädaudiologie
Tel: 0228-84254884
Mail: kontakt@resonanzreich-bonn.de