Schlucktherapie (Prophylaxe oder parallel zu kieferorthopädischer Behandlung)
Voraussetzung für eine Schlucktherapie in der Praxis ist eine ärztliche Heilmittelverordnung bzw. ein Rezept.
Ein Mensch schluckt durchschnittlich ca. 2000 Mal am Tag, meist ohne darüber nachzudenken. Bei einem falsches Schluckmuster kann die Zunge die Zähne während des Schluckens z.B. nach vorne drücken, was sich ungünstig auf die Stellung der Zähne auswirkt. Eine prophylaktische logopädische Behandlung kann sinnvoll sein, um ein natürliches Schluckmuster wieder anzutrainieren. Der Erfolg einer kieferorthopädischen Behandlung kann durch eine begleitende Schlucktherapie unterstützt werden.
Zu den Kosten
Privatpatienten
Privatpatienten können die Therapiekosten für eine ärztlich verordnete Behandlung bei Ihrer Privatversicherung bzw. bei der Beihilfe einreichen. Die Kostenübernahme ist abhängig von dem jeweiligen Anbieter und Ihrem versicherten Tarif. Informationen zur Höhe der Kostenerstattung erhalten Sie von Ihrer Krankenversicherung oder der Beihilfe.
Gesetzliche Krankenkassen
Da ich als Heilmittelerbringer von den gesetzlichen Krankenkassen zugelassen bin, kann die Behandlung bei Vorlage einer Heilmittelverordnung bei gesetzlich Versicherten unter 18 Jahren von der Krankenkasse übernommen werden. Erwachsene zahlen in der Regel eine Zuzahlung von 10 Euro pro Rezept sowie je nach Kasse einen Eigenanteil von ca. 10% der Therapiekosten (bei den meisten gesetzlichen Kassen 6,34 € pro Sitzung à 45 min. / Erstgespräch bzw. Erstdiagnostik einmalig 10,38 €).
Aussteller für Heilmittelverordnungen / Rezepte
Heilmittelverordnungen bzw. Rezepte für Schlucktherapie können z.B. von folgenden Fachärzten ausgestellt werden:
- Fachärzte für Zahnheilkunde
- Fachzahnärzte für Kieferorthopädie
Tel: 0228-84254884
Mail: kontakt@resonanzreich-bonn.de